[bigtext]Renditefalle Abgeltungsteuer[/bigtext]

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Grundsätzlich unterliegen seit 2009 neben den bereits heute steuerpflichtigen Kapitalerträgen (z.B. Zinsen, Dividenden) sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (realisierte Kursgewinne aus Aktien, Anleihen, Zertifikaten, Fondsanteilen) einer Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und bei Konfessionszugehörigkeit Kirchensteuer.

 

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